ANLEITUNG FÜR DEN BRANDFALL
(Auszug aus der Brandschutzordnung)
1. MITTEL UND METHODEN ZUR ALARMIERUNG BEI GEFAHR:
Grundlegend – Die Brandmeldeanlage löst automatisch bei Alarmstufe II optische und akustische Signale im gesamten Gebäude aus.
2. VERFAHRENSWEISEN IM BRANDFALL.
2.1 Verhaltensregeln für Mitarbeiter bis zum Eintreffen der Rettungs- und Löscheinheiten: Das durch das Brandmeldesignal Alarmstufe II alarmierte Personal beginnt mit Lösch- und Rettungsmaßnahmen, d.h. die Aufgaben werden untereinander verteilt – die Aktion wird vom Hoteldirektor oder einer vom Direktor benannten Person geleitet.
Es ist die Evakuierung der Mitarbeiter bzw. der Besucher durchzuführen, wobei insbesondere zu beachten ist:
- Die Evakuierung der Mitarbeiter oder der sich im Hotel aufhaltenden Kinder unter Berücksichtigung insbesondere folgender Punkte durchzuführen:
- Sicherstellung der Freihaltung von Fluchtwegen durch Öffnen von Notausgangstüren und Fenstern, sofern vorhanden,
- Auslösung des Alarms (Erreichbarkeit aller gefährdeten Personen),
- Lenkung des Personenstroms auf dem kürzesten und sichersten Weg zum Ausgang des Gebäudes.
- Verhinderung von Panik (übererregte, nervöse Personen sind zu isolieren und gesondert zu evakuieren),
- sofern möglich, Einsatz der Beschallungsanlage zur Beruhigung und Reduzierung der Nervosität der Evakuierten,
- Gewährleistung der Hilfe für behinderte Personen,
- Nach der Evakuierung aller Personen erneut Kontrolle der Räume und weniger frequentierten Bereiche, um sicherzustellen, dass sich niemand mehr im Gebäude befindet,
- Brandquelle feststellen und mit Hilfe von tragbaren Löschgeräten mit der Brandbekämpfung beginnen.
2.2 Verhaltensregeln für Mitarbeiter nach Eintreffen der Feuerwehr:
Mit dem Eintreffen der Feuerwehreinheit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Einsatzleiter herzustellen, insbesondere:
- Information über die Situation und bisherigen Ablauf des Einsatzes, einschließlich Evakuierung und bestehender Gefahren,
- Bereitstellung und Anzeige des Hauptstrom-Not-Aus-Schalters sowie des nächstgelegenen Wasserentnahmepunktes für Brandbekämpfungszwecke,
- Hinweis auf am stärksten gefährdete Bereiche für Personen oder potenzielle Ursachen einer raschen Brandausbreitung,
- Stetiger Kontakt mit dem Einsatzleiter, um jede erforderliche Hilfe zu leisten, Erste Hilfe für Verletzte leisten, den Anweisungen des Einsatzleiters der Feuerwehr folgen, das Brandobjekt nach Beendigung der Feuerwehreinsätze überwachen.
2.3 Verhaltensregeln für Personen, die sich im Gebäude aufhalten:
- Bei Rauchentwicklung oder anderen Anzeichen eines Brandes sofort die Gebäudeverwaltung benachrichtigen,
- Evakuierung über den kürzesten Weg gemäß den gekennzeichneten Fluchtrichtungen.
3. VERZEICHNIS DER NOTRUFNUMMERN
* Allgemeine Notrufnummer: …….…….…...… - 112 * Feuerwehr …………………….……….….... - 998 * Polizei ………………………………..…….……… - 997 * Rettungsdienst …………..…..…... - 999 * Energie-Notdienst …………….…... - 991 * Gas-Notdienst ……………………........ - 992
